RATGEBER GRÜNGUT-ENTSORGUNG | 03.08.2026
Was gehört in den Grünabfall? Die komplette Übersicht für Grüngut und Grünabfuhr
Wer einen Grüncontainer oder die Grünabfuhr nutzt, stellt sich oft dieselbe Frage: Was gehört in den Grünabfall und welche Materialien dürfen nicht entsorgt werden? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Garten- und Küchenabfälle in den Grüncontainer gehören und welche Stoffe nicht in die Grüngutsammlung dürfen.

Was gehört in den Grünabfall?
Grundsätzlich gehören alle natürlichen und biologisch abbaubaren Garten- und Küchenabfälle ins Grüngut. Aus ihnen entstehen hochwertiger Kompost und – je nach Verwertungsanlage – erneuerbare Energie in Form von Biogas.
Das Wichtigste auf einen Blick

Darf in der Regel in die Grünabfuhr:
- Hecken-, Rasen- und Baumschnitt (Äste bis 15 cm Durchmesser)
- Stauden von Blumen und Gemüse
- Topfpflanzen und verbrauchte Topfpflanzenerde (ohne Topf)
- Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
- Unkraut ohne Blacken und Ambrosia
- Rüstabfälle von Obst und Gemüse, Eierschalen
- Kaffeesatz und Teekraut

Darf zusätzlich in die Grünabfuhr, wenn Grünabfälle in einer Biogasanlage weiterverwertet werden:
- Kleintiermist pflanzenfressender Tiere
- Speisereste, gekocht und ungekocht (ohne Verpackung)
- Fleisch (ohne Knochen) und Fischabfälle
- Brot, Gebäck, Milchprodukte, Eier, Teigwaren, Reis, Pizza etc.
- Kochfett und Saucen (ohne Frittieröl)
Nicht sicher ob in Ihrer Gemeinde gesammeltes Grüngut in einer Biogasanlage landet? Fragen Sie Ihre Gemeindeverwaltung.

Hat im Grüngut nichts zu suchen
- Kaffee- und Teekapseln
- Staubsaugersackinhalt
- Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte, Asche aus Cheminées / Heizungen
- Problempflanzen / Neophyten
- Katzenstreu und Hundekot
Die häufigsten Fehler bei der Grünabfuhr
Wir als Entsorgungsunternehmen erleben leider zu häufig, dass Grünabfälle verunreinigt bereitgestellt werden. Die immer gleichen Fehler führen dazu, dass Container nicht geleert werden oder schlussendlich die falschen Stoffe auf unseren Feldern landen.
Vermeiden Sie insbesondere diese Fehler:
- Plastiksäcke verwenden statt losem Grüngut
- Asche im Grüncontainer entsorgen
- Katzenstreu oder Hundekot beimischen
- Blumentöpfe im Grüngut mitentsorgen
- Behandeltes Holz oder Bretter in den Grüncontainer werfen
- Den Grüncontainer überfüllen
- Wenn Sie viel feuchtes Grüngut entsorgen, kann das maximale Füllgewichts des Grüncontainers überschritten werden. So kann der Container bei der Entleerung am Kehrichtwagen schnell kaputt gehen
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Darf Rasenschnitt in den Grünabfall?
Ja. Rasenschnitt gehört zu den klassischen Grünabfällen und kann in der Regel problemlos über die Grüngutsammlung entsorgt werden.
Darf Laub in den Grünabfall?
Ja. Laub gehört in den Grünabfall und wird zusammen mit anderen Gartenabfällen verwertet.
Darf Unkraut in den Grünabfall?
Ja. Unkraut kann grundsätzlich im Grünabfall entsorgt werden. Bei invasiven Pflanzen (Neophyten) sollten die Vorgaben Ihrer Gemeinde beachtet werden.
Darf Asche in den Grünabfall?
Nein. Holzasche, Kohleasche und Grillasche gehören nicht in den Grünabfall und müssen separat entsorgt werden.
Kalte Asche entsorgen Sie am besten mit der Kehrichtabfuhr. Am besten in zwei Kehrichtsäcken übereinander. Damit wird bei der Abfuhr Staubentwicklung vermindert.
Darf Erde in den Grünabfall?
Grössere Mengen Erde gehören nicht in den Grüncontainer und auch nicht in die Grünabfuhr.
Darf Katzenstreu in den Grünabfall?
Nein. Katzenstreu ist kein organischer Grünabfall und gehört in den Kehricht.
Was passiert mit dem gesammelten Grünabfall?
Aus sauber getrenntem Grünabfall entstehen hochwertiger Kompost und – je nach Anlage – erneuerbare Energie in Form von Biogas. Deshalb ist eine saubere Trennung besonders wichtig.
Je nach Gemeinde können unterschiedliche Vorschriften gelten
Die Informationen auf dieser Seite basieren auf den in der Schweiz üblichen Vorgaben für die Grüngutsammlung und gelten in den meisten Gemeinden. Einzelne Gemeinden können jedoch abweichende Bestimmungen haben – beispielsweise bei Speiseresten, Erde oder bestimmten Pflanzen.
Wenn Sie ganz sicher sein möchten, empfehlen wir Ihnen, zusätzlich das aktuelle Abfallmerkblatt oder den Entsorgungskalender Ihrer Wohngemeinde zu konsultieren. Diese enthalten die verbindlichen Vorgaben für Ihre Gemeinde.
Wir beraten Sie gerne
Haben Sie Fragen zur Grünabfall-Entsorgung in der Region Bern? Die Schwendimann AG berät Sie gerne, für sauberen Kompost, nachhaltiges Recycling und eine umweltfreundliche Abfallwirtschaft.


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